Was ist der Sinn und Zweck der Nachwuchs-Torwette?

 

In erster Linie geht es bei der Nachwuchs-Torwette darum, den Zuger-Nachwuchs zu unterstützen. Allerdings sollen auch die Mitspieler bei diesem Wettbewerb nicht zu kurz kommen, es winkt eine Gewinnsumme welche unter den besten 3 Tippern ausbezahlt wird.

 

...und so gehts.

 

Formular im Anhang downloadenm und danach beachtet folgendes:

 

Einsatz
Je mehr Tipps man geben möchte, desto höher ist der Einsatz. 2 Tipps kosten 20 Fr., 10 Tipps 60 Fr.

 

Wettbewerb
Hier gibt man einen Tipp ab, wieviel Tore der EV Zug während der Saison 2022/23 schiesst.

 

Bedingungen

  • Mitmachen kann jede(r), man muss nicht Clubmitglied beim EVZ-Fanclub Pilatus Luzern sein.
  • Der einbezahlte Gesamtbetrag kommt der EVZ-Nachwuchsabteilung zugute. 10% werden als Gewinnsumme unter den Teilnehmern verwendet.
  • Die besten 3 Tipper des Zusatzspiels erhalten einen Preis aus der Gewinnsumme.
  • Es zählen alle geschossenen Tore, das heisst inklusive Playoffs, Verlängerungen und Penalties (Sieg nach Penalties = 1 Tor).
  • Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2022

Besten Dank für die Teilnahme und viel Glück!

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Wie werde ich Mitglied?

Alle können unserem Fanclub beitreten die Freude am Eishockeysport haben und mit dem EVZ mitfiebern.

 

Sende ein E-Mail an folgende Personen unseres Vorstandes:

Christof Bättig Anmeldung
Roger Wicki Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Statuten des Vereins EVZ-Fanclub Pilatus Luzern

 

Art. 1: Name und Sitz

Der EVZ-Fanclub Pilatus Luzern wurde am 25. Mai 1994 in Kriens, Restaurant Wichlern, gegründet. Der Verein besteht im Sinne des Art. 60 ff ZGB.

 

Art. 2: Aufnahme von Mitgliedern

Jedermann kann Mitglied werden, wer Freude am Eishockeysport hat und vor allem mit dem EVZ mitfiebert. Einzelmitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Präsident und / oder der Vizepräsident.

 

Art. 3: Ziele

Förderung der Kameradschaft, der gemeinsame Besuch von Spielen und die finanzielle Unterstützung der EVZ-Junioren.

 

Art. 4: Pflichten

Der Jahresbeitrag muss pünktlich bezahlt werden.

Jedes Mitglied verhält sich fair gegenüber von Schiedsrichtern und Gegnern des EVZ.

 

Art. 5: Finanzielle Mittel

Die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder bestehen aus einem Jahresbeitrag. Dieser beträgt maximal Fr. 100.-.

Die Höhe des Jahresbeitrages wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt.

Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur die Vereinskasse. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsmögen.

 

Allgemeine Bestimmungen:

 

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) Die Generalversammlung

b) Der Vorstand

c) Die Rechnungsrevisoren

 

Generalversammlung

Es wird erwünscht, dass möglichst jedes Mitglied an der Generalversammlung teilnimmt. Die GV findet jährlich im Monat Mai statt.

Alle Mitglieder ab dem 18. Altersjahr haben ein Stimm- und Wahlrecht. Allfällige Anträge müssen bis zwei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Kassier
  • Aktuar
  • Beisitzer
  • Webmaster
  • Sportchef

 

Wahlen

Der Präsident ist für zwei Jahre gewählt. Jedes weitere Vorstandsmitglied ist für ein Jahr gewählt. Alle Vorstandsmitglieder können an der GV durch ein einfaches Mehr bestätigt oder abgewählt werden. Kandidaten für den Vorstand müssen sich mindestens drei Wochen vor der GV schriftlich oder mündlich beim Präsidenten melden. Bei Kampfwahlen gilt zuerst das absolute Mehr, beim zweiten Wahlgang das Einfache Mehr.

 

Ausschluss von Mitgliedern

Wer den Fanclub in irgendwelcher Form schädigt, kann an der nächsten GV durch eine Mehrheit ausgeschlossen werden.

 

Ausserordentliches

Eine ausserordentliche GV kann von einem Drittel der Mitglieder verlangt werden. Sie muss schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden. Der Vorstand ist dann verpflichtet, innerhalb eines Monats eine GV einzuberufen. Das gleiche gilt bei einer verlangten Korrektur der Statuten.

 

Auflösung des Fanclubs

Eine mögliche Auflösung muss an der GV von einer Mehrheit getragen werden. Ein allfälliges Vereinsvermögen kommt der Juniorenabteilung des EVZ zugute.

 

Inkraftsetzung der Statuten

Die vorliegenden Statuten wurden zum letzten Mal an der 18. Generalversammlung vom 18. Mai 2012 revidiert.

 

Kriens, 18.05.2012

EVZ-Fanclub Pilatus Luzern

 

 

Der Präsident: Der Vizepräsident:
Christof Bättig Sigi Blättler

 

 

Attachments:
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Mitglieder Informationen

Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert jeweil vom 1.Mai bis zum 30.April des Folgejahres.

 

Mitglieder Beitrag

Schüler Fr. 15.--
Lernende Fr. 25.--
Erwachsene Fr. 50.--
Ehepaar / Familie Fr. 75.--

Wir bitten Dich, den Mitgliederbeitrag bis spätestens 31. August des jeweiligen Jahres auf das Postcheckkonto einzubezahlen.

 

Spenden und Gönner
Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede zusätzliche Spende oder Gönnerbeiträge.
Dazu können Sie den Betrag einfach auf das unten aufgeführte Postchekkonto überweisen.

 

Postcheckkonto

Konto-Nr. 60-31201-2
IBAN-Nr. CH64 0900 0000 6003 1201 2

Begünstiger

EVZ-Fanclub
Pilatus Luzern
6010 Kriens

Präsident  
  Christof Bättig
E-Mail
 
   
Vize-Präsident  
  Sigi Blättler
E-Mail
 
   
Beisitzer + Fanclubfanartikel  
  Roger Wicki
E-Mail
 
   
Kassier  
  Claudio Hüsser
E-Mail
 
   
Webmaster  
  Marcel Zürcher
E-Mail
 
 
Aktuar  
  René Barmettler
E-Mail
 
 
Sportchef  
 
  Patrick Zurmühle
E-Mail
 

 


 

 
Revisor des Fanclubs  
  Stefan Kuster
 

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